Tabitha
 


Es gibt Gesetze, die sich jede Waldnymphe einprägen sollte. Diese gibt es nicht schriftlich, aber sie gelten dennoch und werden von Generation zu Generation weitergegeben.

  • §1: Alle Gesetze des Menschen gelten für die menschliche Gestalt der Waldnymphen.
  • §2.1: Die Pflicht einer Waldnymphe ist der Schutz von Leben und Natur.
  • §2.2: Niemand darf für das Wohl des Ganzen vernachlässigt werden. Denn jedes Leben zählt.
  • §2.3: Lebewesen, die den Schutz von Leben gefährden, müssen so diskret wie möglich aufgehalten werden. Auch für diejenigen, die absichtlich andere gefährden, gilt bei uns §2.1 und §2.2.
  • §3: Es gilt, bei der Pflichterfüllung nicht als Waldnymphe entdeckt zu werden, es sei denn, die Eingeweihte Person genießt das vollste Vertrauen. Hierbei sollte eine Waldnymphe ihren naturgegebenen Instinkt einsetzen und verantwortungsvoll entscheiden.